1. Allgemeines
a) Sämtliche Angebote, Annahmen, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen durch mich oder einen Mitarbeiter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.
Durch die Eingehung der Geschäftsverbindung mit mir erkennt der Besteller diese Bedingungen als maßgebend und bindend an, ohne dass es einer ausdrücklichen
Erklärung bedarf. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers bzw. Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Alle Aufträge, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages oder Zusagen, die von diesen Bedingungen und/oder der Auftragsbestätigung
abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung meinerseits.
c) Abmachungen und Verpflichtungen des Bestellers Dritten gegenüber berühren mich nicht.
2. Angebot, Aufträge
a) Meine Angebote sind stets freibleibend, verstehen sich ab meinem Geschäftsladen in Lampertheim und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.
b) Alle Angaben zu meinen Produkten, insbesondere auch die in meinen Angeboten, Druckschriften und auf meiner Homepage (www.ambion-moebel.de),
enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben, sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine zugesicherten
Eigenschaften, sondern Beschreibungen der Ware. Dies gilt auch für Proben und Muster. Branchenübliche und zumutbare Abweichungen sind zulässig, außerdem
auch Farbabweichungen, Unterschiede in Textur und Maserung des Holzes.
c) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sowie Proben und Mustern behalten ich mir die Eigentums- und Urheberrechte vor.
Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn ich ausdrücklich schriftlich zugestimmt habe.
d) Der Abnehmer ist sechs Wochen an seinen Auftrag gebunden. Setzt der Besteller eine längere Frist für die Annahme seiner Bestellung, ist er bis zum Ablauf
dieser Frist an seine Bestellung gebunden, auch wenn diese mündlich erfolgt ist.
e) Aufträge sind erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei mir für mich bindend. Ich bin berechtigt, für die Ausführung von Aufträgen Dritte einzuschalten.
f) Bei Herstellung eines neuen Werkes wird bereits bei Auftragerteilung eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel der sich aus dem Kostenvoranschlag ergebenden Forderung
fällig. Erst nach Leistung dieser Anzahlung wird das Angebot angenommen.
3. Preise, Verpackung
a) Meine Preise sind freibleibend und enthalten gegenüber einem Verbaucher die gesetzliche MwSt. Im Verhältnis zu einem Unternehmer enthält der Preis keine MwSt.
b) Ich behalte mir vor, Währungskursänderungen sowie Preisänderungen durch Zulieferer oder Erhöhung der Transportkosten an den Besteller weiter zu geben.
c) Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
d) Besonderheiten und Preisstellungen ergeben sich aus den aktuellen Preislisten.
e) Die Berechnung wird zu den am Tage der Lieferung gültigen Preise vorgenommen.
4. Zahlung
a) Änderungen meiner Rechnungen, insbesondere im Hinblick auf Preise, Mengen und/oder Zahlungszielen durch den Kunden sind nicht zulässig.
Etwaige Reklamationen haben binnen Wochenfrist zu erfolgen.
b) Meine Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto Kasse zu zahlen.
h) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware. Wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
i) Weitere Ansprüche wie Mangelfolgeschäden oder Schadensersatz jeder Art sind ausgeschlossen. Die sachgemäße Einlagerung und Behandlung der gelieferten Ware ist
Voraussetzung für die Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers. Uns ist die Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Geschieht dies nicht,
bzw. stellt der Besteller, insbesondere auf Verlangen, die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes sowie auf die Aufrechnung von Gegenansprüchen aus dem Lieferungsvertrag leistet der Besteller ausdrücklich Verzicht.
j) Für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hafte ich bei leichter Fahrlässigkeit. Ebenso hafte ich für die Verletzung von Vertragspflichten,
die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten) bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen habe ich im Bereich vertraglicher und außervertraglicher
Haftung nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt insbesondere im Falle eines Schadensersatzes wegen Pflichtverletzung, wegen Verzögerung der Leistung (Verzug),
Schadensersatz statt Leistung, Ersatz vergleichbarer Aufwendungen sowie der unerlaubten Handlung oder der Produkthaftpflicht
- ausgenommen einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Auch bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos hafte ich nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, es sei denn, etwas anderes ergibt sich ausdrücklich aus den vertraglichen Absprachen.
k) Ich hafte nur für die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn ein Angestellter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu
vertreten hat und im Falle der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
l) Wird von mir Ware nach Bauplänen, Maßvorgaben oder ähnlichem des Bestellers gefertigt, so ist jegliche Haftung für Schäden aller Art für den Fall ausgeschlossen, dass die Schäden durch die Angaben des Bestellers verursacht wurden. Der Besteller trägt die Beweislast.